Das Wohnungsübergabe-Protokoll

Das Wohnungsübergabeprotokoll dient als rechtliche Grundlage für bestehende oder entstandene Schäden innerhalb eines Mietobjektes. So schützt es den Mieter davor für nicht selbstverschuldete Schäden aufkommen zu müssen, beispielsweise wenn die verursachten Schäden vom Vormieter stammen. Der Vermieter schafft sich mit Hilfe des Wohnungsübergabeprotokolls die Möglichkeit, den Mieter für entstandene Schäden während der Mietzeit haftbar machen zu können.
Genaugenommen können auch Punkte aufgeführt werden, die in einem ordnungsgemäßen Zustand sind. So kann der Vermieter nachweisen, falls Schäden durch den Vermieter entstanden sind.

Das Wichtigste zum Wohnungsübergabeprotokoll in Kürze

  • gesetzlich nicht vorgeschrieben
  • rechtlich gültiges Dokument
  • hält den Zustand der Wohnung zum Zeitpunkt der Übergabe fest
  • schützt den Mieter vor falschen Ansprüchen des Vermieters
  • gibt dem Vermieter die Beweislast Schadensersatzansprüche gegen den Mieter einfordern zu können

Mängel beseitigen durch den Vermieter

Beim Einzug entdeckte Mängel sollten dem Vermieter unverzüglich mitgeteilt werden. Bitten Sie ihn, die Schäden zeitnah zu reparieren oder andernfalls mit ins Wohnungsübergabeprotokoll aufzunehmen. Gravierende Mängel sollten unbedingt beseitigt werden. Hierzu zählen beispielsweise defekte Stromleitungen oder defekte Heizkörper.

Ein gültiges Wohnungsübergabeprotokoll erstellen

Eine Erstellung des Protokolls kann vom Mieter oder vom Vermieter vorgenommen werden. Entscheidend ist, dass beide Parteien unterschreiben. Gesetzlich gibt es keinen Anspruch, eine Partei zur Unterschrift zu verpflichten. Wurde ein Wohnungsübergabeprotokoll von beiden Parteien unterschrieben, dann ist es ein rechtlich gültiges Dokument.

Inhalt eines Wohnungsübergabeprotokolls

Ein Protokoll sollte die notwendigen Daten enthalten. Dazu gehören alle Angaben der Wohnung, des Mieters und des Vermieters sowie das Ein- und Auszugsdatum. Zu Vervollständigung wird der Zustand des Wohnobjektes festgehalten.
Hierzu gehören Zählerstände von Strom, Heizung und Wasser und die Anzahl aller übergebenen Schlüssel. Nicht nur die Haustürschlüssel sollten festgehalten werden, sondern welche Schlüssel von welcher Tür und in welcher Anzahl überreicht worden sind. Der Zustand von Anstrich und Tapeten, elektrischen Geräten, Wasserhähnen und Leitungen, Heizkörper und Toilettenspülungen sind Punkte, die im Wohnungsübergabeprotokoll Berücksichtigung finden.
Der Zustand von Fenster, Türen, Schlössern und Böden werden häufig und gerne aufgeführt. Schimmelbefall muss unbedingt festgehalten werden. Hier kann es rechtlich auf sehr hohe Reparaturkosten hinauslaufen. Vom gesundheitlichen Aspekt mal ganz abgesehen.

Wenn der Vermieter das Übergabeprotokoll verweigert

Für den Fall, dass der Vermieter das Übergabeprotokoll verweigert, lässt es sich auch ohne seine Anwesenheit ein rechtlich gültiges Dokument zur Übergabe erstellen. Ein Mieter benötigt dafür einen neutralen Zeugen, der gemeinsam mit dem Mieter die Wohnung besichtigt und im Anschluss das Protokoll als Zeuge unterschreibt.

Wie entdeckte Mängel festgehalten werden sollten

Mängel sollten sehr detailliert im Wohnungsübergabeprotokoll festgehalten werden. Wo genau auf welchem Objekt befindet sich welcher Mangel? Ein zusätzliches Foto macht schwammige Interpretationsmöglichkeiten zunichte. Das unterstreicht die Dokumentation entscheidend, insbesondere dann, wenn ein Fall bis zum Anwalt oder gar vor Gericht endet.

Wohnung im unrenovierten Zustand übernehmen

Wird die Wohnung im unrenovierten Zustand an den Mieter übergeben, so ist dieser nicht verpflichtet für Schönheitsreparaturen oder grundlegende Renovierungsarbeiten aufzukommen.

Den Übergabetermin beim Auszug nicht in letzter Sekunde vereinbaren

Gesetzlich sollte ein Mieter die Wohnung spätestens am letzten Tag der Mietzeit zurückgegeben haben. Meist besteht die Möglichkeit, die Wohnung schon einige Tage vor dem letztmöglichen Termin zu übergeben. In jedem Fall ist es anzuraten, frühzeitig mit dem Vermieter einen Zeitpunkt festzulegen. Idealerweise findet die Übergabe einige Wochen vor dem Auszug statt, bevor der große Umzugsstress losbricht.
Das bestehende Wohnungsübergabe-Protokoll und ggf. die Liste möglicher Schäden zeigt den Zustand der Wohnung beim Einzug an. Die hier aufgelisteten Defizite fallen nicht in die Verantwortung des Mieters.
Beim Auszug geht es um die Feststellung, welche Schäden während der Mietzeit neu hinzugekommen sind. Mit einem prüfenden Blick durch die einzelnen Räume kann der Mieter im Vorfeld Schäden ausmachen und Veränderungen rückgängig machen, sofern der Vermieter dies wünscht.

Welche Reparaturen fallen beim Auszug auf den Mieter, welche auf den Vermieter zurück?

Mit ein wenig handwerklichem Geschick lassen sich viele Reparaturen eigenhändig bewerkstelligen. So lassen sich teure Reparaturkosten vermeiden. Es stellt sich die Frage, ob man selbst im Stande ist, die Wohnung in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen oder wird Hilfe benötigt? Ob Mieter oder Vermieter für eine Reparatur zuständig sind, ist nicht immer eindeutig zu erkennen. Wenn Sie unschlüssig sind, notieren Sie sich diese Punkte für eine spätere Überprüfung. Es geht zunächst darum einen groben Überblick zu erhalten

Gebrauchsspuren sind nicht zwangsläufig Mietschäden

Zur normalen Abnutzung gehören zum Beispiel vergilbte Tapeten und Teppiche, Gebrauchsspuren an den Möbeln, den Wänden, im Bad oder im Waschbecken. Die Ausnahme ist, wenn diese Abnutzung über das übliche Maß hinausgeht.

Schwerwiegende Schäden die vom Mieter zu tragen sind

Schwerwiegenden Schäden durch Rauchen, Haustiere oder auf Grund von Fahrlässigkeiten übernimmt der Mieter. Es liegt an ihm sich darum zu kümmern. Er ist verpflichtet, für die Reparaturkosten aufzukommen, und die Arbeit in die Hände von Handwerkern zu legen. In diesem Fall sollte man die Vorgehensweise mit dem Vermieter und der Versicherung besprechen.
Als Faustregel gilt: Sie dürfen alle Reparaturen durchführen, die keine handwerklichen Qualifikationen erfordern.
Dazu gehören zum Beispiel ein kaputter Duschschlauch oder ein beschädigter Toilettensitz. Kümmern Sie sich vor dem Tag der Rückgabe der Wohnung darum. Wenn der Vermieter diese kleinen Reparaturen in Auftrag gibt, erreichen die Kosten häufig unerwünschte Höhen.

Wohnungsreinigung selbst in die Hand nehmen

Wer sich dafür entscheidet die Reinigung selbst in die Hand zu nehmen, sollte einiges beachten. Hier finden Sie grundsätzliche Empfehlungen, wie Sie bei der Reinigung vorgehen können.
Je nach Bodenbelag kann die Reinigung aufwendig werden. Teppichböden müssen meistens shampooniert werden. Je nach Holzboden muss unterschiedlich gereinigt werden. Es kommt darauf an, ob Böden geölt, lackiert oder versiegelt sind. Stark verschmutzte Bereiche wie Herd, Backofen und Dunstabzugshaube können mit Backpulver und Wasser gereinigt werden. Jalousien können je nach Art und Zustand sehr aufwändig zu reinigen sein.
Ob Kaugummi, Wachsflecken, oder Klebereste, alles muss entfernt werden. Das gilt auch für Kalkflecken. Die Dunstabzugshaube wird sehr häufig vergessen, sie sollte unbedingt entfettet werden. Das gilt auch für das dazugehörige Filtergehäuse. Setzen Sie bei dieser Gelegenheit gleich einen frischen Filter ein.

Die Wohnungsübergabe bei Auszug und das Wohnungsübergabeprotokoll

Wurde eine Reinigungsfirma beauftragt? Dann sollte darauf geachtet werden, dass ein Vertreter der Firma bei der Übergabe anwesend ist. Stimmen Sie sich rechtzeitig mit der Reinigungsfirma ab.
Das Herzstück der Wohnungsübergabe ist das Wohnungsübergabeprotokoll.
Gemeinsam wird das Protokoll ausgefüllt, in dem der Zustand der Wohnung festgehalten wird. Achten Sie auf eine lückenlose Dokumentation. Wurden Schäden gefunden, sollten diese ausführlich vermerkt werden.
Unterschreiben Sie das Protokoll nur, wenn Sie mit dem Inhalt einverstanden sind! Sollte es zu Unstimmigkeiten kommen, halten Sie die Unstimmigkeit im Protokoll fest. Der Mieter sollte sich zur Sicherheit eine unterschriebene Kopie für seine Unterlagen aufbewahren.
Wenn das Wohnungsübergabeprotokoll unterzeichnet ist und keine Schäden festgestellt wurden, kann vom Mieter die Freigabe der Kaution verlangt werden.

Fazit

Ein Wohnungsübergabeprotokoll schützt Mieter und Vermieter gleichermaßen.
Von Seiten des Mieters ist es ein Schutz gegen unkorrekte Ansprüche von Seiten des Vermieters. Aus Sicht des Vermieters ist es ein Nachweis, damit der Mieter für entstandene Schäden während der Mietzeit aufkommen muss. Es ist rechtlich nicht verpflichtend, aber gültig und ist deshalb zum Schutz beider Parteien sehr zu empfehlen.