Der Unterschied zwischen E-Bike und Pedelec

Die meisten Menschen verwenden den Ausdruck „E-Bikes“ als Oberbegriff für sämtliche Elektrofahrräder. Doch es gibt gewisse Unterschiede zwischen den E-Bikes und Pedelecs. So gelten beispielsweise unterschiedliche Vorschriften für die Nutzung im Straßenverkehr. Dieser Beitrag befasst sich damit, was E-Bikes und Pedelecs sind, wie schnell sie fahren können und welche rechtlichen Unterschiede es gibt.

Worin unterscheiden sich E-Bikes und Pedelecs grundsätzlich?

Pedelecs sind Fahrräder, die Unterstützung durch einen Elektromotor erfahren. Das Treten der Pedale ist dabei obligatorisch. Im Gegenzug kann man ein E-Bike auch fahren, wenn man nicht die Pedale tritt. Damit entspricht das E-Bike eher einem Mofa, also einem Kleinkraftrad mit geringerer Leistung als die von Motorrollern. Mit den meisten E-Bikes sind demnach Pedelecs gemeint. Leider konnte sich der Begriff Pedelec für das motorisierte Fahrrad in Deutschland nicht etablieren. E-Bikes können wiederum in drei Kategorien eingeteilt werden, die sich nach der maximal zulässigen Geschwindigkeitsbegrenzung richten. E-Bikes fahren 20, 25 oder 45 km/h, Pedelecs 25 km/h und spezielle S-Pedelecs sogar bis 45 km/h.

E-Bikes

Wie bereits erwähnt, sind E-Bikes keine Fahrräder, sondern Kleinkrafträder. Ihr Motor kann bis zu 500 Watt stark sein. Der Antrieb wird auch ohne Treten und nur mit Tätigung des Schalthebels ermöglicht.

E-Bikes (Leichtmofa)

Die E-Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h können mit zusätzlichem Treten allerdings deutlich schneller werden. Sie zählen zur Kategorie Leichtmofa. Im Unterschied zum Pedelec erfordert das Fahren damit bereits ein Versicherungskennzeichen und eine Betriebserlaubnis.

E-Bikes (Mofa)

E-Bikes der Variante Mofas haben eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Auch hier gilt, wer sich sportlich betätigt, kann auch hier deutlich schneller fahren. Dementsprechend muss auch hier ein Versicherungskennzeichen am Fahrzeug angebracht sein und eine Betriebserlaubnis vorliegen.

E-Bikes (Kleinkrafträder mit Elektroantrieb)

E-Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h können diese Geschwindigkeiten nur mit einem Motor erreichen. Alle Geschwindigkeiten darüber hinaus werden automatisch abgebremst. Wie bei den Vorgängervarianten erfordert das Fahren damit ebenfalls ein Versicherungskennzeichen und eine Betriebserlaubnis.

Pedelecs

Pedelec ist die Abkürzung für Pedal Electric Cycle. Ein grundlegender Unterschied zu den E-Bikes liegt darin, dass Pedelecs die Bewegung der Pedale erfordert, um einen Elektromotor anspringen zu lassen. Die Motorleistung kann beim Fahren unterschiedlich stark hinzugeschaltet werden oder ganz ausbleiben. Die Nutzung als herkömmliches Fahrrad ist jederzeit möglich.
Pedelecs zeichnet aus, dass ihre Motorleistung nicht 250 Watt überschreitet bzw. nicht über eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h hinausgeht. Da diese Form des Fahrrads etwas schwerer ist, ist es oftmals mit einer Anfahrhilfe bzw. Schiebehilfe versehen. Das ist ein großer Vorteil, denn so kann problemlos eine Fahrgeschwindigkeit von 6 km/h erreicht werden. Da es sich beim Pedelec um ein Fahrrad handelt, ist das Anbringen eines Anhängers oder eines Kindersitzes möglich und erlaubt.
Das Fahren eines Pedelecs erfolgt ohne Mindestalter. Eine Versicherungs- und Führerscheinpflicht entfällt, wobei eine private Haftpflichtversicherung dringend empfohlen wird.

Betriebserlaubnis vom Kraftfahrtbundesamt

E-Bikes und die schnellen S-Pedelecs erfordern das Mitführen einer Betriebserlaubnis. Damit wird sichergestellt, dass das Gefährt der Straßenverkehrsordnung entspricht. Im Umkehrschluss darf am zugelassenen Fahrzeug keine Änderung erfolgen. Umbauten an Rahmen und Bremsen können für alle Verkehrsteilnehmer gefährlich werden.