Seit 2055 ist die Scheidungsquote in Deutschland rückläufig. In den vergangenen vier Jahren wird ein deutlicher Anstieg der Scheidungsquote verzeichnet, von knapp 33 Prozent 2018 zu fast 40 Prozent 2021. Im Landesdurchschnitt hält eine Ehe 14,3 Jahre, die meisten Ehen werden nach fünf bis sieben Jahren und über 26 Jahren geschieden.
Das Wichtigste in Kürze
- Rund 400.000 Eheschließungen pro Jahr stehen etwa 155.000 Scheidungen gegenüber.
- Häufigster Scheidungsgrund ist der Tod.
- Schuldprinzip wurde durch das Zerrüttungsprinzip abgelöst.
- Grobes Schuldverhalten wirkt sich auf Ehegattenunterhalt aus.
- Bei Scheidung mit gemeinsamen minderjährigen Kindern erfolgt in der Regel Sorgerechtsentscheidung.
So viele Ehen stehen Scheidungen gegenüber
Standesamtlich werden in Deutschland bis zu 400.000 Ehen im Jahr geschlossen. Zur rechtlichen Anerkennung der Ehe bedarf es der standesamtlichen Hochzeit, kirchliche Eheschließungen allein reichen nicht aus, um im Rechtsstand der Ehe zu leben.
Mit circa 155.000 Scheidungen pro Kalenderjahr wird etwa jede dritte Ehe wieder geschieden. Das „verflixte siebte Jahr“ ist auch heute noch bedeutend. Es wird gesellschaftlich als die erste große Herausforderung in einer Ehe angesehen.
Paare, die länger als sieben Jahre verheiratet bleiben, lassen sich frühestens nach 14 Ehejahren scheiden oder nach der Silberhochzeit. Letzteres wird mit dem Auszug der gemeinsamen Kinder begründet, auffällig viele Eltern mit erwachsenen Kindern lassen sich mehrheitlich scheiden als kinderlose ältere Paare.
Häufigste Scheidungsgründe in Deutschland
Der Tod ist der häufigste Grund, warum Ehen geschieden werden. Durch das Ableben eines Ehepartners geht der oder die Hinterbliebene in den Witwer- oder Witwen-Stand über.
Zu den häufigsten Scheidungsgründen zählen demnach Untreue und längere Affären. Konflikte sind einer der häufigsten Auslöser für die Trennung, die in den meisten Fällen später in der Scheidung mündet. Eine hohe Bedeutung nimmt auch das Heiratsalter beider Ehepartner ein, wer jünger heiratet, neigt häufiger dazu, sich später wieder scheiden zu lassen. Mehrere Gründe für die Scheidung sind wirtschaftliche Probleme, Suchtverhalten und Gewalt.
Schuldprinzip gilt bei Scheidungen nicht mehr
Bis 1977 konnten sich Ehepaare in Deutschland nur aufgrund eines Schuldprinzips scheiden lassen. Affären und Missbrauch waren häufige Urteilsbegründungen der Familiengerichte, um Ehen zu scheiden. Heute zählt das Zerrüttungsprinzip, was bedeutet, dass einer der beiden Ehepartner angibt, dass die Ehe zerrüttet ist und keine gemeinsame Grundlage für das Fortbestehen existiert.
Ehepartner gehen in der Regel das Trennungsjahr ein, bevor die Ehe rechtlich aufgelöst wird. In der Zeit sollen beide Partner ihren Wunsch, die Ehe scheiden zu lassen, überdenken. Sie können im Trennungsjahr psychologische und soziale Hilfe beanspruchen.
Ausnahme bildet eine besondere Situation der Härte. Misshandlungen oder Missbrauch führen dazu, dass dem Täter oder der Täterin der Ehegattenunterhalt verweigert wird sowie die Kontaktaufnahme zum Opfer.
Scheidung einleiten – wie geht das?
Entschließt sich einer der Partner, sich vom anderen zu trennen und die Ehe scheiden vor dem Familiengericht zu lassen, muss dieser einen Scheidungsanwalt kontaktieren, der ihn im Prozess rechtlich vertritt.
Ehepartner können gemeinsam die Scheidung beantragen und mittels einer Einigkeitsunterzeichnung binnen sechs Monaten die Scheidung rechtlich abwickeln.
Ist nur einer der Ehepartner an der Scheidung interessiert, wird in der Regel das Scheidungsjahr eingeleitet.
Ausnahme bildet das Täterprinzip. Fühlt sich einer der Ehepartner durch den anderen bedroht oder muss um das Wohl seiner Person fürchten, kann die Scheidung auch gerichtlich gegen den Willen des anderen in Kürze durchgesetzt werden.
Scheidungsanwälte lassen sich von ihren Mandanten eine Handlungsvollmacht unterzeichnen. Anwälte übernehmen alle erforderlichen Schritte, den Scheidungswunsch des Mandanten durchzusetzen.
Scheidung mit ehelichen Kindern
Sind sich beide in der Sorgerechtsfrage uneinig, entscheidet das Familiengericht über den künftigen Aufenthaltsort der Kinder. In der Regel behalten beide Elternteile das Sorgerecht und erziehen auch als geschiedene Eltern die Kinder gemeinsam in getrennten Haushalten.
Rechtssicherheit für die Scheidung ist nur mit einem Fachanwalt für Scheidungsrecht möglich, am besten nehmen sich beide Ehepartner getrennt jeweils einen Scheidungsanwalt.
Quellen:
eigene Recherche des Autors
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/76211/umfrage/scheidungsquote-von-1960-bis-2008
https://www.scheidung.org/schuldprinzip