So teuer ist Parken ohne Parkscheibe

Verwarnungsgelder beim Parken ohne Parkscheibe

Wer trotz Aufforderung sein Fahrzeug ohne Parkscheibe parkt oder dies falsch einstellt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Wie hoch dieses ausfällt hängt in erster Linie vom Grad des Verstoßes ab und kann nicht unerheblich für den eigene Geldbeutel sein.

Parkscheibe richtig einstellen

Ist eine Parkscheibe für die Nutzung eines Parkplatzes ausdrücklich vorgeschrieben, beginnen für die meisten Autofahrer bereits die ersten Probleme bei der korrekten Einstellung. Die Scheibe wird stets auf die kommenden 30 Minuten nach der Ankunft auf dem Parkplatz eingestellt. Kommen also Autofahrer zum Beispiel um 10:20 Uhr auf einem Parkplatz, muss die Parkscheibe auf 10:30 Uhr eingestellt werden. Eine nicht vorhandene und schlichtweg falsch eingestellte Parkscheibe kann für den Halter des Fahrzeugs teuer werden, wie die folgende Aufstellung zeigt:

  • bis zu 30 Minuten ohne Parkscheibe bzw. falsch eingestellt: 10 Euro Bußgeld
  • bis zu 60 Minuten ohne Parkscheibe bzw. falsch eingestellt: 15 Euro Bußgeld
  • bis zu 120 Minuten ohne Parkscheibe bzw. falsch eingestellt: 20 Euro Bußgeld
  • bis zu 180 Minuten ohne Parkscheibe bzw. falsch eingestellt: 25 Euro Bußgeld
  • bis zu 240 Minuten ohne Parkscheibe bzw. falsch eingestellt: 30 Euro Bußgeld

Irrtümlich nehmen viele Verkehrsteilnehmer an, dass ein Zettel die Parkscheibe ersetzen kann. Wer die Ankunft handschriftlich notiert und an die Scheibe legt, muss mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro rechnen.

Alte Verwarnungsgelder weiterhin in Kraft

Bislang gelten nach wie vor die alten Verwarnungsgelder in diesem Bereich. Die Bußgelder sollten durch die StVO-Novelle bereits erhöht worden sein. Allerdings erkannten Experten aus dem Verkehrsrecht eine Verletzung des sogenannten Zitiergebots, weshalb die neue Bußgeldverordnung bisweilen noch nicht rechtskräftig ist.

Besondere Regeln auf Supermarktparkplätzen

In der Regel sind die Standzeiten auf Parkplätzen vor Supermärkten zeitlich begrenzt. Wer hier ohne Parkscheibe erwischt wird, begeht eine Vertragsstrafe gegenüber dem Parkraumbewirtschafter und muss mit einem Bußgeld zwischen 20 und 30 Euro rechnen. Zudem ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass das Fahrzeug auf Kosten des Halters abgeschleppt wird. Hierfür können schnell kosten in Höhe von 250 bis 300 Euro entstehen.