Der Tod eines Angehörigen kann plötzlich oder über einen längeren Zeitraum absehbar eintreten und einen tiefen Riss in das Leben der Hinterbliebenen reißen. Umso wichtiger ist es, für diesen Fall vorbereitet zu sein und bei einem derartigen Schicksalsschlag einen kühlen Kopf zu bewahren. Wird der Tod eines geliebten Menschen zur Realität, möchte man sich nur ungern mit Finanzen und Verträgen der Person auseinandersetzen. Was bei einem Todesfall unternommen wird und welche Schritte die wichtigsten sind, zeigt der nachfolgende Artikel.
Das Wichtigste in Kürze
- Nach dem Tod eines Angehörigen sollten die wichtigsten Dokumente beisammen sein, darunter Konten, Versicherungen und das Testament.
- Bankkonten können ausschließlich über den Erben oder eine bevollmächtigte Person aufgelöst werden.
- Stirbt ein Angehöriger, geht der Mietvertrag auf den Erben über und bleibt ohne Kündigung weiterhin aufrecht.
- Versicherungen sollten direkt nach dem Todesfall informiert werden, damit es später nicht zu Zahlungsstreitigkeiten kommt.
Das sollte unmittelbar nach einem Todesfall unternommen werden
Ein Schicksalsschlag tritt ein und wäre das nicht schlimm genug, müssen jetzt auch organisatorische Dinge beachtet werden. Es gilt etwa, die Angehörigen zu benachrichtigen, den Totenschein auszustellen, das Testament zu regeln, Bestatter zu beauftragen oder Details mit Banken und Versicherungen zu klären.
Wenn ein Angehöriger zu Hause verstirbt, wird ein Arzt verständigt und im Anschluss der Totenschein ausgestellt. Dieser legt den Zeitpunkt des Todes und die Ursache fest. Stirbt der Angehörige im Krankenhaus oder einem Hospiz, werden die bürokratischen Angelegenheiten von dem jeweiligen Zentrum übernommen. Der Totenschein ist grundsätzlich notwendig, um eine Sterbeurkunde beantragen zu können. Diese wird im Anschluss entweder selbst beantragt oder ein Bestattungsunternehmen regelt das.
Im Regelfall informiert das Gericht über den Tod des Erblassers. Sobald es ein Testament gibt, gilt es auf den letzten Willen des Verstorbenen Rücksicht zu nehmen. In diesem ist der letzte Wille festgelegt, wie die Trauerfeier oder Hinterlassenschaften an Hinterbliebene. Personalausweise, Geburtsurkunden und Ähnliches werden am besten bei einem Angehörigen verwahrt. Diese müssen häufig bei Versicherungsunternehmen, Banken oder anderen Gesellschaften zum Nachweis vorgelegt werden.
Konten, Versicherungen, Abos und andere Verträge
Wenn es darum geht, dass Versicherungen etwas zahlen müssen oder ein Abo vor Ablauf der Zeit beendet werden soll, kann es für die Angehörigen schon einmal zu der ein oder anderen Auseinandersetzung kommen. In solch einem Fall gilt es Ruhe zu bewahren und mit Unterlagen zu punkten. Totenschein, Sterbeurkunde und Ausweise dienen dazu, den Tot des Angehörigen zu bestätigten und die Gesellschaften zur Auflösung oder Zahlung aufzufordern. Bei laufenden Verträgen wie dem Handy oder Internet greifen spezielle Sonderkündigungsformen in den jeweiligen AGB. Damit können Abos auch vor Ablauf der Frist gekündigt werden.
Bank- und Versicherungsunterlagen müssen sorgsam gesammelt und den Instituten vorgelegt werden. Mit einer Vollmacht über das Konto kann auch nach dem Tod über das jeweilige Vermögen des Kontos bestimmt werden. Dieses Geld wird häufig verwendet, um die Kosten der Beerdigung abzudecken. Sollen Konten aufgelöst werden, können dies ausschließlich die Erben oder Bevollmächtigten tun. Über diese Erbschaft wird im Regelfall ein Nachweis erbracht und der Bank vorgelegt. Gibt es kein Testament, kann dafür auch ein Erbschein beantragt werden.
Sterbegeldversicherungen und Lebensversicherungen sowie weitere Versicherungsunternehmen werden unmittelbar nach dem Todesfall benachrichtigt. Diese überprüfen den Sterbefall unverzüglich und gehen der Todesursache nach. Wird der Fall zu spät an die Versicherungen gemeldet, kann es zu Ungereimtheiten bei der Zahlung kommen. Eine telefonische Nachricht genügt, um den Todesfall im ersten Schritt zu melden. Unterlagen und weiter Nachweise können je nach Fall auch nachträglich eingereicht werden.
Mit einem Nachlassverzeichnis kann sich eine Übersicht über die aktuelle Situation des Verstorbenen verschafft werden. Ebenso gilt es Auszüge bei Kreditanstalten anzufragen und Schuldenverhältnisse aufzudecken. Je nach Familienstand wird das Vermögen ebenso wie die Schulden auf die Hinterbliebenen aufgeteilt. Bei einer Liegenschaft etwa geht auch der jeweilige Kredit auf den Erben über, wenn keine Kreditrestschuldversicherung abgeschlossen wurde.
Was passiert mit einer Mietwohnung?
Verstirbt ein Angehöriger, läuft der Mietvertrag automatisch weiter und geht auf den Erben über. Dieser kann im Anschluss übernommen oder fristgerecht gekündigt werden. Wie auch bei Abonnements erlaubt es ein Sonderkündigungsrecht innerhalb einer verkürzten Zeit aus dem Mietvertrag zurückzutreten. Erben können innerhalb eines Monats, mit einer Frist von drei Monaten kündigen, erklärt uns einer der Geschäftsführer von entvita, einem Unternehmen, dass sich auf Entrümpelungen, unter anderem im Todesfall, spezialisiert hat. Versuchen Sie, das erste Wohnungsübergabeprotokoll zu finden, um möglichen Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen.
Wohneigentümer haben ebenfalls das Recht, den Mietvertrag zu kündigen, sobald Sie von dem Tod des Mieters erfahren. Mit diesem Sonderkündigungsrecht kann der Vermieter bestimmte Gründe angeben, die ein weiteres Bewohnen unmöglich machen. Ist das der Fall, darf der Erbe nicht in die Wohnung des Verstorbenen einziehen.
Wird eine Kündigung der Erben in Anspruch genommen, muss eine sogenannte Haushaltsauflösung erfolgen. Darunter fallen die Renovierung und Räumung der gesamten Wohnung. Verträge wie Haushaltsversicherungen oder Telefonanschlüsse werden ebenfalls gekündigt und fallen unter das Sonderkündigungsrecht mit kürzeren Kündigungsfristen.
Rechtzeitig informieren und handeln
Um Unstimmigkeiten nach dem Tod zu vermeiden, gilt es Versicherungen rechtzeitig über den Tod zu informieren und laufende Verträge so schnell wie möglich aufzulösen. Dies verhindert Nichtzahlungen und Austrittsschwierigkeiten im Nachhinein.
Quellen:
Video-Link: https://www.bestattungen-pingel.de/blog/2022/01/06/wohnungsaufloesung-im-todesfall
https://praxistipps.focus.de/kontoaufloesung-im-todesfall-ohne-erbschein-alle-infos_150165
https://www.infina.at/ratgeber/kredit-bei-todesfall/
https://www.finanztip.de/todesfall/
https://www.tarife.at/ratgeber/kuendigung-im-todesfall-sterbefall-handy-telefon-internet-fernsehen-gis